10 Thesen zu elektronischen Patientenakten

10 Thesen zu elektronischen Patientenakten

Elektronische Patientenakten sollten.. *0

  1. datenschutztechnisch den höchsten Ansprüchen genügen und gleichzeitig
    Patientensicherheit und Behandlungsqualität nicht vernachlässigen
  2. den Patienten im Fokus haben und deswegen so konzipiert sein, dass sie auch von
    Nicht-IT-Profis bedient werden können
  3. auf internationalen Standards und strukturierten Primärdaten basieren, sowohl bei Datenübertragung als auch Semantik, da ein sinnvoller Datenaustausch sonst nicht möglich ist (z.B. SNOMED CT, LOINC, UCUM, EHR)
  4. für den Patienten freiwillig sein
  5. verpflichtend angeboten werden müssen (z.B. von Kassen)
  6. auch durch die Wirtschaft/Industrie angeboten werden dürfen *
  7. durch Leistungserbringer (Ärzte/Psychotherapeuten etc.) verpflichtend befüllt werden müssen, aber so umgesetzt, dass Ärzte nicht noch länger vor dem Rechner sitzen müssen
  8. problemlos ermöglichen, dass die Daten bei Arzt- und Kassenwechsel mitgenommen
    werden können
  9. gesetzlich so verankert sein, dass auf diese Daten niemals von jemand anderem
    zugegriffen werden darf, als die Personen und Institutionen, die der Eigentümer (also
    der Patient) explizit berechtigt hat (also keine Kassen, Arbeitgeber, Amtsärzte etc.)
  10. sollten (bis auf ganz wenige Ausnahmen) nichts mit Blockchain zu tun haben, ist einfach nicht notwendig

*0 Hier wird bewusst nicht weiter ausdifferenziert (Patienten- /Gesundheitsakten, institutionell oder institutionsübergreifend etc.), da ich davon ausgehe, dass alle Einschränkungen nur zeitlich begrenzt sind. Fast alle in der Literatur genannten Vorteile solcher Akten können nur mit institutionsübergreifenden Gesundheitsakten erzielt werden.

*1 z.B. durch feingranulare Berechtigung, welcher Benutzer welche Daten oder Informationstypen sehen darf, Notfallzugriff mit gesonderter Protokollierung und aktiver Information des Patienten..

*3 und nicht nur der Abrechnung dienen.
Dokumentenbasierter Austausch sollte nicht das Ziel sein (“Medizinische Dropbox von PDF-Dateien”)

*6 Bedeutet, dass ich als Patient beispielsweise einen monatlichen Betrag zahlen kann und dann ein von mir ausgewählter Anbieter meine Daten hostet. Anders ausgedrückt: Durch den Monatrsbeitrag sollte der Hoster meiner Gesundheitsdaten kein finanzielles Interesse mehr an den Daten selbst haben müssen. Beispiel: mailbox.org vs. googlemail

*7 Also eine gute Usability/Gebrauchstauglichkeit haben, (siehe ISO 9241) und eine Verlinkung zu neuesten evidenzbasierten Erkenntnissen ermöglichen (z.B. mit Link auf neueste Studie mit zum Patienten passenden Ein-/Ausschlusskriterien)